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Notarielle Beglaubigung
Das Übersetzungsbüro TransLink holt notarielle Beglaubigungen, Legalisierungen und Apostillen nur in größerer Zahl ein.
Es gibt drei Arten der Beglaubigung juristischer Dokumente:
- Notarielle Beglaubigung
- Legalisierung
- Apostille
Notarielle Beglaubigung
Die notarielle Beglaubigung offizieller Dokumente zu deren Vorlage bei russischen Behörden erfolgt in zwei Schritten:
- Übersetzung (Fristen bitte unbedingt mit dem Projektmanager absprechen);
- Beglaubigung (nimmt mindestens einen Tag in Anspruch, Eilbeglaubigungen möglich).
Legalisierung
Dies ist ein spezielles Verfahren zur Übersetzung und Beurkundung offizieller Dokumente russischer Behörden zum Zwecke deren Verwendung außerhalb Russlands. Es handelt sich dabei um ein relativ kompliziertes und sehr zeit- und kostenintensives Verfahren, das wie folgt abläuft:
- Übersetzung des Dokuments (Fristen bitte unbedingt mit dem Projektmanager absprechen).
- Notarielle Beglaubigung des Dokuments (nimmt mindestens einen Tag in Anspruch).
- Beurkundung durch das Justizministerium (offizielle Bearbeitungsfrist mindestens sieben Werktage).
- Beurkundung durch die Konsularabteilung des russischen Außenministeriums (Bearbeitungsfrist mindestens sieben Werktage).
- Beurkundung durch die Botschaft des Bestimmungslandes (Fristen und Kosten werden durch die entsprechenden Botschaften selbst für jeden Einzelfall festgelegt).
Bitte beachten Sie, dass der letzte Punkt, also die Beurkundung durch die Botschaft des Bestimmungslandes, durch den Kunden selbst abzuwickeln ist.
Apostille
Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Form der Beurkundung und Legalisierung von Dokumenten zur Vorlage in Ländern, die der Haager Konvention beigetreten sind (eine entsprechende Länderliste ist bei unserem Projektmanager erhältlich). Das zugehörige Verfahren besteht aus folgenden Schritten:
- Übersetzung der Dokumente (Fristen bitte unbedingt mit dem Projektmanager absprechen).
- Einholung einer Apostille beim Justizministerium (Bearbeitungsfrist mindesten sieben Werktage).
Bitte beachten Sie, dass jede Art der Beglaubigung von Fremdübersetzungen nur nach einer Prüfung und gegebenenfalls Korrektur unsererseits möglich ist.
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