Vertraulichkeit
Die Geheimhaltung vertraulicher Inhalte ist ein unabdingbarer Bestandteil übersetzerischer Tätigkeit. Längst nicht überall wird Ihnen dies garantiert – anders bei uns!
Wie erreichen wir das? Indem wir von TransLink dem Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen mit unseren Kunden und Übersetzern höchste Priorität einräumen. Nur so sind die geschäftlichen, technischen und sonstigen Informationen, die Sie uns zur Übersetzung zur Verfügung stellen, bestmöglich geschützt. Wir garantieren unseren Kunden ABSOLUTE VERTRAULICHKEIT, und zwar nicht nur in Bezug auf die Übersetzung selbst, sondern bereits für alle Vorgespräche und Verhandlungen. Weiterhin garantieren wir Ihnen ausdrücklich, dass wir ohne Ihre Zustimmung keinerlei wie auch immer geartete Informationen über Ihre Firma, Ihre Mitarbeiter, die Art Ihrer Tätigkeit oder sonstige Interna an andere weitergeben, die uns in der Vorbereitungsphase oder bei der Kalkulation Ihres Auftrags zur Kenntnis gelangen. All das gilt selbstverständlich gleichermaßen auch für unsere Dolmetscher. Diese Garantien werden in Geheimhaltungsvereinbarungen mit dem Auftraggeber bzw. mit dessen Vertretern, mit den Übersetzern und Dolmetschern, den Korrektoren und auch den Projektmanagern dokumentiert. Nach Abschluss der Arbeiten werden alle zur Übersetzung verwendeten Unterlagen entweder an den Kunden zurückgegeben oder aber vernichtet.
Ausnahmen sind möglich für Glossare mit entsprechender Terminologie, die vom Kunden selbst oder von unseren Fachleuten zur Arbeitsvereinfachung, zur Steigerung der Übersetzungsqualität und zur Verkürzung der Lieferfristen bei äußerst spezifischen Texten erstellt wurden. Mit Zustimmung des Kunden werden solche Glossare zur Erleichterung einer weiteren Zusammenarbeit in einer vor unbefugtem Zugriff geschützten Datenbank abgelegt und bei Bedarf für weitere Projekte mit diesem Kunden verwendet.
Ihre vertraulichen Informationen sind bei uns in sicheren Händen!
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